Geschäftsprüf­ungskommission

Gemäss Gemeindegesetz wählt die Gemeindeversammlung innerhalb von sechs Monaten nach jeder Gemeinderatswahl eine Geschäftsprüfungskommission (GPK). 

Michael Klingler

Michael Klingler

Mitglied GPK (FBP)
Uwe Matt

Uwe Matt

Mitglied GPK (FBP)
René Nutt

René Nutt

Mitglied GPK (VU)

Orga­ni­sa­tion

  • Die GPK wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.
  • Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Mitglieder anwesend sind.
  • Für die Gültigkeit eines Beschlusses müssen wenigstens zwei Mitglieder zustimmen.
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Geschäfts­prü­fungs­kom­mis­sion

Die GPK besteht aus drei Mitgliedern und wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.