Unterschrifte­nbeglaubigung

Der Gemeinderat hat Christoph Kieber (seit 2015), Gemeindesekretär, und Nadja Frommelt (ab 1. Dezember 2022), Sachbearbeitung Gemeindesekretariat gemäss Art. 81 Abs. 4 Bst. c) RSO ermächtigt, die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen vorzunehmen.

Christoph Kieber

Christoph Kieber

Gemeindesekretär
icon telefonT +423 377 10 40
Nadja Frommelt

Nadja Frommelt

Sachbearbeitung Gemeindesekretariat
icon telefon+4233771040

Ablauf und Inhalt der Unterschriftenbeglaubigung

Das Unterschreiben eines Dokuments erfolgt in Gegenwart des bevollmächtigten Gemeindemitarbeiters. Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte geprüft.

Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Der bevollmächtigte Gemeindemitarbeiter hat hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht. Unterschriften können bei der Gemeinde nicht hinterlegt werden.

Ter­mine und Gebühren

Grundsätzlich sind Unterschriftenbeglaubigungen zu den regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.

Gebühren

Linke SpalteRechte Spalte
- Beglaubigung pro Unterschrift:CHF 10.-
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite:CHF 4.-
- Zusatzgebühr für Hausbesuche:CHF 100.-
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Bevoll­mäch­tigte

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Christoph Kieber
Gemeindesekretär
+423 377 10 40
christoph.kieber@mauren.li 

Nadja Frommelt
Sachbearbeitung Gemeindesekretariat
+423 377 10 40
nadja.frommelt@mauren.li