Ab 1. Februar werden die Abfertigungszeiten beim Grenzübergang Schaanwald-Tisis gekürzt.
Ab 1. Februar werden die Abfertigungszeiten beim Grenzübergang Schaanwald-Tisis gekürzt.
Zurück zur Übersicht 21. Januar 2016

Grenzübergang Schaanwald: Reduzierte Abfertigungszeiten

Text

Ab 1. Februar 2016 werden die Abfertigungszeiten bei den Grenzübergängen Schaanwald, St. Margrethen und Diepoldsau gekürzt. Die Abfertigungszeiten beim Grenzübergang Kriessern fallen ganz weg. Die Kürzungen betreffen vorwiegend den Reisendenverkehr sowie beim Zollamt St. Margrethen den Handelswarenverkehr. Der Grenzübertritt bei den betroffenen Grenzübergängen ist weiterhin auch mit Privatwaren rund um die Uhr möglich.
Gemäss Mitteilung des zuständigen Schweizer Grenzwachtkommandos haben sich verschiedene Rahmenbedingungen für die Angehörigen des Grenzwachtkorps in den vergangenen Jahren und Monaten verändert oder eine neue Gewichtung erhalten. Als Beispiele werden die Migrationsströme, der Ausbau der internationalen Einsätze, der ständig wachsende Bedarf an Ausbildung (z.B. Terror) sowie die Belastung durch zahlreiche weitere Projekte genannt. Die dafür notwendigen personellen Ressourcen wurden mehrheitlich durch eine Reduktion der mobilen Einsätze freigespielt. Der konstant hohe Migrationsdruck hat dazu geführt, dass die Einsatzkräfte im Bahnverkehr stark gebunden wurden.
Erhöhte Mobilität der Einsatzkräfte
Mit der Reduktion der Abfertigungszeiten im Rheintal soll die erhöhte zeitliche Verfügbarkeit der mobilen Einsatzkräfte zurückgewonnen werden. Durch die erhöhte Mobilität können vermehrt auch wieder kleinere Übergänge kontrolliert werden.
Neue Abfertigungszeiten in Schaanwald
Ab 1. Februar 2016 gelten beim Grenzübergang Schaanwald-Tisis folgende Abfertigungszeiten:
- Montag bis Freitag: neu 07.30 - 17.30 Uhr (bisher: 05.00 - 22.00 Uhr)
- Samstag: neu 10.00 - 18.00 Uhr (bisher: 05.00 - 22.00 Uhr)
- Sonntag: neu keine Abfertigung mehr (bisher: 05.00 - 22.00 Uhr)
Grenzübertritt rund um die Uhr möglich
Bei den betroffenen Grenzübergängen im Rheintal ist die Ein- und Ausreise mit gültigen Ausweisen und Privatwaren weiterhin durchgehend möglich. Einfuhrverzollungen in die Schweiz und nach Liechtenstein für Privatwaren ausserhalb der tolerierten Freimengen und ausserhalb der Öffnungszeiten können schriftlich im Selbstdeklarationsverfahren (Anmeldeboxen) vorgenommen werden.