Für die Gemeindeabstimmung vom 11. Juni ersuchen wir alle Stimmberechtigten um Beachtung der Fristen für die briefliche und persönliche Stimmabgabe.
Für die Gemeindeabstimmung vom 11. Juni ersuchen wir alle Stimmberechtigten um Beachtung der Fristen für die briefliche und persönliche Stimmabgabe.
Zurück zur Übersicht 06. Juni 2017

Gemeindeabstimmung am 11. Juni: Hinweise für die Stimmabgabe

Im Hinblick auf die Gemeindeabstimmung vom Sonntag, 11. Juni 2017 über den Verpflichtungskredit von 13.7 Mio. Franken für die Weiterentwicklung des Bildungsstandorts Mauren bitten wir alle Stimmberechtigten um Beachtung folgender Fristen für die Stimmabgabe:

Die briefliche Stimmabgabe muss bis spätestens Freitag, 9. Juni um 17.00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.

Für die persönliche Stimmabgabe ist das Abstimmungslokal in der Gemeindeverwaltung Mauren (Eingangshalle) am Sonntag, 11. Juni von 10.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.