Das öffentliche Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 11. April 2018 liegt vor.
Das öffentliche Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 11. April 2018 liegt vor.
Zurück zur Übersicht 13. April 2018

Gemeinderat Mauren: Nachrichten aus der Sitzung vom 11. April

Unter dem Vorsitz von Vorsteher Freddy Kaiser hielt der Gemeinderat Mauren am 11. April 2018 seine 53. Sitzung der laufenden Mandatsperiode ab. Die behandelten Geschäfte sind nachfolgend kurz zusammengefasst.

Das ausführliche öffentliche Protokoll zu dieser Sitzung finden Sie unter der Rubrik "Gemeinderatsprotokolle" auf dieser Webseite.

Sitzungsprotokoll genehmigt
Das vollständige Protokoll zur 52. ordentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. März 2018 wurde einstimmig genehmigt.  

Gemeindesaal-Sanierung wird vorgezogen
Im Bereich der Schulanlage Mauren stehen bekanntlich zwei grosse Bauvorhaben an: einerseits der Neubau eines Kindergartens und einer Doppelturnhalle, andererseits die Sanierung und der Umbau des Gemeindesaals. Auf Antrag des Vorstehers und durch seinen Stichentscheid entschied sich der GR nun mehrheitlich dafür, dass ab März 2019 bis Sommer 2020 zuerst die dringliche Saalsanierung vorgenommen wird und ab Sommer 2020 dann die Schulneubauten realisiert werden, die somit zu Beginn des Schuljahres im August 2022 bezugsbereit sein werden.

Das stichhaltigste und ausschlaggebende Argument für diese geänderte Vorgehensweise ist die Sicherheit der Schulkinder, indem die rund 80 Kindergartenkinder erst nach Abschluss sämtlicher Bautätigkeiten auf dem Schulareal (inklusive Anpassung des Schul- und Kirchenplatzes) in den Kindergarten-Neubau einziehen werden. Zum anderen weist der Gemeindesaal diverse Mängel auf, die in den nächsten vier bis fünf Jahren einen geordneten Betrieb beeinträchtigen und bei einem Hinauszögern der Sanierung auch kostspielige bauliche Notmassnahmen hervorrufen könnten.  

Baurecht zugunsten der Fürstin Gina Stiftung
Die Bürgergenossenschaft Mauren als Grundbesitzerin und die Gemeinde Mauren als erste Baurechtsnehmerin räumen der Fürstin Gina von Liechtenstein Stiftung (Schaan) für die Dauer von 60 Jahren ein (Unter-)Baurecht auf dem Grundstück Nr. 1159 im Gebiet Birka ein. Auf dieser Parzelle will die Stiftung - als Erweiterung zum heutigen HPZ-Wohnheim - eine neue Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten errichten. Der Baurechtszins für das 2'244 Quadratmeter grosse Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen beträgt 7'854 Franken pro Jahr. Die Errichtung des Unterbaurechts wurde vom GR einstimmig befürwortet.  

Baurecht zugunsten der Agra hpz Anstalt
Die Bürgergenossenschaft Mauren als Grundbesitzerin und die Gemeinde Mauren als erste Baurechtsnehmerin räumen der Agra hpz Anstalt (Mauren) für die Dauer von 60 Jahren ein (Unter-)Baurecht auf dem Grundstück Nr. 2969 im Gebiet Birka ein. Die Agra will diese Parzelle langfristig als Arbeitsfläche für Gemüse- und Holzverarbeitung und zur Erstellung von Gewächshäusern nutzen. Der Baurechtszins für das 2'872 Quadratmeter grosse Grundstück (teils Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, teils Landwirtschaftszone) beträgt 1'436 Franken pro Jahr. Die Errichtung des Unterbaurechts wurde vom GR einstimmig befürwortet.  

Erschliessungskonzept Wesa, Schaanwald
Nach einer Grundsatzdebatte im März über das Konzept für eine künftige Erschliessung des Gebiets "Wesa" in Schaanwald fasste der GR nun - jeweils mehrheitlich - folgende wesentliche Beschlüsse als Basis für das weitere Vorgehen: Eine direkte Erschliessung des Gebiets von der Vorarlberger-Strasse her wird abgelehnt. Der Erhalt des Flachmoors im Umlegungsperimeter kommt nicht in Betracht, im Zuge des Umlegungsverfahrens sollen aber entsprechende Ersatzmassnahmen definiert werden. Nach Abschluss der laufenden Baulandumlegung "Speckemahd" in Mauren soll die Baulandumlegung "Wesa" mit Priorität behandelt werden.  

Durchsetzung von Brandschutzvorschriften
Gemäss Brandschutzgesetz obliegt den Gemeinden und ihren Organen der Vollzug der Brandschutzvorschriften. Beim Gebäude Industriestrasse 20 in Schaanwald bestehen diverse Mängel hinsichtlich des Brandschutzes, die trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht beseitigt sind. Deshalb wird der Eigentümer des Gebäudes jetzt durch einhelligen GR-Beschluss verpflichtet, sämtliche der bei einer Brandschutzkontrolle erhobenen und im Bericht des Kontrollorgans festgestellten Mängel bis spätestens zum 15. Oktober 2018 zu beheben. Sollte diese Frist ungenützt verstreichen, lässt der GR die Mängel auf Kosten des Eigentümers beheben. Gewisse Gebäudebereiche werden mit sofortiger Wirkung feuerpolizeilich geschlossen.  

Erweiterung der Schulanlage: Planungsaufträge
Für die Erweiterung der Schulanlage Mauren mit einem Kindergarten-Neubau und einer Doppelturnhalle beschloss der GR einstimmig die Vergabe folgender Planungsaufträge an die wirtschaftlich günstigsten Offertsteller:

- Bauingenieur: Ferdy Kaiser AG, Mauren, für 195'461 Franken
- Elektro: Marquart Anstalt, Vaduz, für 68'321 Franken
- Heizung und Sanitär: ARGE Batliner und Hasler / ringtec Est., Eschen, für 90'487 Franken
- Lüftung: ARGE Batliner und Hasler / ringtec Est., Eschen, für 54'836 Franken
- Fachkoordination: ARGE Batliner und Hasler / ringtec Est., Eschen, für 15'662 Franken
- Brandschutz: Pm Sicherheit AG, Vaduz, für 16'370 Franken
- Bauphysik, Minergiezertifizierung: Pernette und Wilhelm Ingenieure, Maienfeld, für 39'159 Franken  

Barrierefreie Gestaltung des Jugendwegs
Der Jugendweg in Mauren ist für die künftigen Bewohner und Besucher des neuen LAK-Hauses St. Peter und Paul ein wichtiger Zugangs- und Spazierweg. Wo dieser beliebte Fussweg entlang der Nordost-Seite des Neubaus die Lachenstrasse kreuzt, sind noch gewisse Umbaumassnahmen erforderlich, um den Bereich vollständig barrierefrei und sicher zu gestalten. Die diesbezüglichen Baumeisterarbeiten vergab der GR einstimmig zum günstigsten Offertpreis von 42'218 Franken an die Wilhelm Büchel AG, Bendern.  

Vernehmlassung: Abänderung des Steuergesetzes
Die Regierung hat im Februar einen Bericht zur Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Anlass für die Gesetzesänderung bildet die Überprüfung des Liechtensteiner Steuergesetzes durch die EU, die einen punktuellen Anpassungsbedarf zur Einhaltung der EU-Kriterien einer fairen Besteuerung festgestellt hat. Mit der Abänderungsvorlage sollen die von der EU als schädlich beurteilten Steuerbestimmungen nun bis Ende 2018 in der geforderten Form angepasst werden. Der GR nahm den Bericht formell zur Kenntnis und verzichtete auf die Einreichung einer inhaltlichen Stellungnahme.  

Bewilligte Baugesuche in der Gemeinde
Der GR nahm zur Kenntnis, dass in der Zeit vom 15. März bis zum 4. April 2018 die folgenden drei Bauvorhaben in der Gemeinde von der Baubehörde bewilligt wurden:  

Bauvorhaben:  Neubau Photovoltaikanlage
Standort:  Pfandbrunnen 27, Mauren  

Bauvorhaben:  Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus
Standort:  Auf Berg 83, Mauren  

Bauvorhaben:  Anbau Raucherbalkon bei Gewerbehalle
Standort: Gewerbeweg 11, Schaanwald