Neophytenart, die hierzulande oft vorkommt und einheimische Arten verdrängt: das Einjährige Berufkraut.
Neophytenart, die hierzulande oft vorkommt und einheimische Arten verdrängt: das Einjährige Berufkraut.
Zurück zur Übersicht 18. Juli 2019

Invasive Neophyten auf den Grundstücken bekämpfen

Der Begriff Neophyten leitet sich aus den griechischen Wörtern "neos" und "phytos" ab und heisst wörtlich übersetzt "neue Pflanzen". Gemeint sind damit alle nach dem Jahr 1492 (Entdeckung Amerikas durch Kolumbus) absichtlich in fremde Länder eingeführten oder unabsichtlich verschleppten Pflanzen. Unter invasiv versteht man dabei, wenn die Pflanzenart entweder ökologische, ökonomische oder gesundheitliche Schäden verursacht.

In Liechtenstein kommen aktuell ca. 20 verschiedene invasive, fremdländische Pflanzen vor. Dazu gehören z.B. der Riesenbärenklau, die Kanadischen und Spätblühenden Goldruten sowie der Japanische Staudenknöterich. Seit 2013 werden die Standorte dieser invasiven Neophyten im Internet erfasst und deren Verbreitung dokumentiert (Neophytenstandorte).  

Bekämpfungspflicht für gewisse Arten
Für gewisse Arten wie das Aufrechte Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) oder den Götterbaum (Ailanthus altissima) besteht eine Bekämpfungspflicht. Für alle anderen Arten gilt, dass sich diese nicht weiter unkontrolliert in der Natur verbreiten dürfen. Grundeigentümer, auf deren Liegenschaften Neophyten vorkommen, sind damit verpflichtet, jährlich die fortpflanzungsfähigen Pflanzenteile zu entfernen, um eine Vermehrung zu verhindern. Da dies mit einem grossen Aufwand verbunden ist, wird empfohlen die Pflanzen gleich ganz zu eliminieren und durch heimische Arten zu ersetzen.  

Liegenschaften regelmässig kontrollieren
Um geeignete Massnahmen ergreifen zu können, müssen die Problempflanzen zuvor erkannt worden sein. Daher wird jedem Grundeigentümer empfohlen, seine Liegenschaften regelmässig zu kontrollieren und beim Vorkommen unbekannter Pflanzen Informationen einzuholen. Das 2018 von der Regierung verabschiedete Neophytenkonzept mit den dazugehörigen Massnahmenblättern - einsehbar auf der Webseite des Amts für Umwelt - kann dabei eine wertvolle Hilfestellung leisten. Das Kontrollieren der Grundstücke lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht: Je früher ein Befall entdeckt wird, desto einfacher und kostengünstiger lässt er sich auch wieder beseitigen. Ausserdem gilt es zu beachten, dass Neophyten den Wert eines Grundstücks mindern können.  

Neophyten richtig entsorgen
Entsorgt werden können die Neophyten über den Hausmüll in der Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs oder bei verholzten Pflanzen über die Nutzung in einer Hackschnitzelheizung. Die Gemeinde Mauren bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern aber auch auf der Grüngut-Sammelstelle bei der Deponie Langmahd die Möglichkeit Neophyten in einer eigens dafür aufgestellten Mulde zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen die Neophyten kompostiert werden, da dadurch eine Weiterverbreitung nicht restlos ausgeschlossen werden kann.