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Zurück zur Übersicht 15. Februar 2020

Einschreibung in die Primarschule Schuljahr 2020/2021

(1. Klasse und Spezielle Einschulung)

Die Einschreibung in die Primarschule für das Schuljahr 2020/2021 (Beginn: 17. August 2020) erfolgt in schriftlicher Form. Die Eltern bekommen das entsprechende Formular per Post von der Schulleitung der Wohngemeinde. Bis spätestens Mittwoch, 18. März 2020 muss das Formular ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückgesandt werden.

Kinder, die bis am 30. Juni 2020 (Stichtag) sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Ausserdem werden auch jene Kinder schulpflichtig, die im Jahr 2019 eine Bewilligung zum späteren Schuleintritt erhalten haben.

Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Mai bis 31. August 2014 (flexible Zone) können in die Primarschule aufgenommen werden, wenn die Eltern dies wünschen. Sie können aber auch ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen.

Die Einschreibung entfällt für Kinder, die bereits in einer schulartenübergreifenden Klasse des Kindergartens und der Primarschule (z.B. Basisstufe, Tagesschulklasse) sind.

Wenn ein Kind eine öffentliche Schule ausserhalb des Schulbezirks besucht, muss das Schulamt dies bewilligen. Dies kann begründet werden z. B. durch die Betreuung des Kindes in einer Tagesstruktur oder bei einer Tagesfamilie in einer anderen Gemeinde.

Auch den Besuch einer Schule im Ausland muss das Schulamt bewilligen. Wenn ein Kind eine liechtensteinische Privatschule besucht, muss dies dem Schulamt mittels Formular gemeldet werden.

Weitere Informationen und Formulare sind unter www.sa.llv.li  abrufbar oder können bei der Schulleitung in der Wohngemeinde nachgefragt werden.

Schulamt des Fürstentums Liechtenstein