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1808

Ein hoher Beamter des Fürsten Johann I., Hofrat Georg Hauser, macht eine Bestandesaufnahme in Liechtenstein. Auf der Grundlage seines Berichts gibt der Fürst dem jungen Landvogt Josef Schuppler zu seinem Amtsantritt umfassende Instruktionen mit nach Liechtenstein, die sog. Dienstinstruktion. Die alte Landammann-Verfassung ist damit endgültig ausser Kraft gesetzt. Die Leibeigenschaft wird aufgehoben. An den Grenzen werden neue Zollämter geschaffen.