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1810

Die Aufgaben der Gemeinden werden neu geregelt. Die vormals genossenschaftlich organisierten Dörfer werden neu zu politischen Gemeinden umgestaltet, so wie wir sie heute kennen. Zu den neuen politischen Aufgaben gehören z.B. die Steuerveranlagung und die Durchführung seuchenpolizeilicher Vorschriften. Im Freizügigkeitsgesetz wird bestimmt, dass jeder Liechtensteiner sich in jeder Gemeinde niederlassen kann, ohne Einkaufstaxe bezahlen zu müssen, und Anrecht hat auf den Gemeindenutzen.