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1850

Der Landrat schickt einen revidierten Verfassungsentwurf an den Fürsten. Der Landrat besteht zwar weiterhin, wird aber nicht mehr einberufen. Die Reformen geraten ins Stocken. Beginn der Rheintalentwässerung, die um 1864 abgeschlossen ist. Damit wird zusätzliche landwirtschaftliche Nutzfläche gewonnen.