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1864

Mit Erlass des neuen Gemeindegesetzes erhalten die Bürger das Recht, einen Vorsteher, einen Kassier und einen Gemeinderat zu wählen. Die Gemeindeversammlung erhält das Recht, den Gemeinderat zu kontrollieren und über Sachfragen in Abstimmungen zu entscheiden. Die Gemeinden können von nun an ihr Vermögen frei verwalten. Die Regierung behält noch ein Aufsichtsrecht. In Mauren wird fortan (bis 1974) ein achtköpfiger enger und ein 16-köpfiger erweiterter Gemeinderat gewählt.