Zuzug & Wegzug

Wenn Sie nach Mauren ziehen, in unserer Gemeinde Ihre Wohnadresse ändern oder wegziehen möchten, dann ist für inländische Staatsangehörige die Einwohnerkontrolle Mauren und für ausländische Staatsangehörige teils auch das Ausländer- und Passamt zuständig.

Zuzug

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle
Meldeformpersönlich am Schalter via Formular
DokumenteAusländerausweis oder Zusicherung des Ausländer- und Passamtes (nur für ausländische Staatsangehörige mit Wohnrecht in Liechtenstein)
GebührenCHF 15

Umzug

Als Umzug wird eine Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Mauren betrachtet.

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle
Meldeformpersönlich am Schalter, per Telefon oder per E-Mail ohne Formular
Dokumentekeine
Gebührenkostenlos

Wegzug ins Ausland

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle
Meldeformpersönlich am Schalter
DokumenteSteuerabrechnung der Gemeindesteuerkasse
Gebührenkostenlos