Notunterkünfte, Betreuung, Verpflegung bei Katastrophen und Notlagen
Die Aufnahme, Betreuung und Verpflegung schutzsuchender Personen. Schutzsuchende Personen sind Menschen, die nicht in ihrem Zuhause bleiben können und daher eine Unterkunft benötigen und in dieser zu betreuen und verpflegen sind.
Aufgaben Gemeindeschutz:
- Einsatzbereitschaft sicherstellen
- Betreuungsstelle betriebsbereit machen, schutzsuchende Personen von der Aufnahmestelle zur Betreuungsstelle bringen
- Betreuungsstelle betreiben
- Schutzsuchende Personen registrieren und zusammenführen
- Betreuung organisieren
- Verpflegung organisieren
- Anfragen und Angebote von Hilfeleistungen koordinieren
- Weitere ereignisabhängige Leistungen erbringen
- Schutzsuchende Personen entlassen
- Betreuungsstelle schliessen