Amtliche Kundmachungen

Referendumsfähige Beschlüsse des Gemeinderates sowie Anordnungen, die gemäss Gesetz oder mit Rücksicht auf schützenswerte Interessen veröffentlicht werden müssen, sind amtlich kundzumachen. Allfällige Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften (ein Sechstel der Stimmberechtigten) beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.

Die amtliche Kundmachung erfolgt durch Veröffentlichung auf dieser Webseite der Gemeinde während der vorgeschriebenen Dauer (in der Regel 14 Tage) oder durch schriftliche Mitteilung an jeden Betroffenen, sofern dies von Gesetzes wegen erforderlich ist. Die amtliche Kundmachung kann zusätzlich durch öffentlichen Anschlag erfolgen. Der Gemeinderat Mauren hat hierzu ein gesondertes Kundmachungsreglement erlassen. 

Aktuelle Kundmachungen der Gemeinde:

Vor­an­schlag der Gemeinde Mauren 2025