Für alle Personen, die im Hoheitsgebiet der Gemeinde planen und bauen wollen, ist das Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) zuständig.
Baubewilligungen
Die Abteilung Baurecht vollzieht das Baugesetz, erteilt die Baubewilligungen und stellt gemeinsam mit der Gemeindebauverwaltung den rechtskonformen Vollzug der Bauausführung sicher. Alle baubewilligungs- und anzeigepflichtigen Bauvorhaben sind auf der Basis der amtlichen Formulare Baugesuch einzureichen.
Koordination mit Gemeindevorstehung
Das AHR ist als zentrale Baubehörde auch für die Koordination mit anderen Amts- und Fachstellen zuständig. Die Gemeinde wird in die Koordination einbezogen und entscheidet im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises auf der Basis ihrer Gemeindebauordnung und des Zonenplans. Verfahrenstechnisch ist dabei die Gemeindevorstehung zuständig.
Bauten ausserhalb der Bauzone
Eine Zuständigkeit der Gemeinde besteht für Bauen ausserhalb der Bauzone mit entsprechender Ausnahme von den Vorschriften der Gemeindebauordnung. Das AHR selbst nimmt keine Überprüfung der zonenrechtlichen Bestimmungen vor.
Liegenschaftsentwässerung