Bei einem Todesfall werden die Angehörigen neben ihrer Trauer auch mit ungewohnten Aufgaben und Formalitäten konfrontiert. Die nachfolgenden Hinweise sind als Hilfestellung für die unmittelbare Zeit nach dem Sterbefall gedacht.
Zusätzliche Informationen für den Todesfall vermittelt die Broschüre "Abschied mit Würde", die auch beim Gemeindesekretariat aufliegt. Ebenfalls kann ein Bestattungswunsch hinterlegt werden.
Das Friedhofwesen ist in der Friedhofordnung geregelt.
Liste mit weiteren Hinweisen
- Hausarzt oder ärztlichen Notfalldienst (T +423 230 30 30) verständigen. Die Arztperson stellt den Totenschein aus und sorgt für die notwendige Meldung an das Zivilstandsamt.
- Pfarramt (Pfarrer) oder Mesmer kontaktieren. Mit dem Pfarramt werden die Termine für Rosenkranzgebete und hl. Messen sowie der Ablauf und die Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung festgelegt. Die Todesfallmeldung wird durch das Pfarramt an das Gemeindesekretariat (Einwohnerkontrolle) weitergeleitet. Todesfälle werden in der Regel auch über den TV-Gemeindekanal Mauren bekannt gemacht.
- Absprache unter den Angehörigen über die Art der Bestattung. Auf dem Friedhof Mauren können Erdbestattungen (Sarg) und Urnenbestattungen (Kremation) vorgenommen werden. Organisation und Vorbereitung von Bestattungen erledigen der Mesmer und weitere Mitarbeiter der Gemeinde.
- Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut. Der Bestattungsdienst übernimmt auch die Überführung des Leichnams in die Totenkapelle.
Sternenkinder
Ihr Kind ist vor oder bei der Geburt verstorben und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Wenden Sie sich bitte an das Fachpersonal im betreffenden Krankenhaus und informieren Sie sich bitte unter www.sternenkinder.li über die Bestattungsmöglichkeit für Sternenkinder im Gemeinschaftsgrab in Vaduz.