Wahlen und Abstimmungen

Die Stimmberechtigten besitzen das Recht, im bestimmten Turnus jeweils den Landtag sowie die Gemeinderäte und Gemeindevorsteher zu wählen.

Mit dem Initiativ- und dem Referendumsrecht haben sie auch die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge einzubringen sowie Beschlüsse des Landtags und des Gemeinderats einer Abstimmung auf Landes- resp. Gemeindeebene zuzuführen.

Die Abstimmung über Einbürgerungsgesuche um Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren erfolgt schriftlich via Bürgerabstimmung. 

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