Die Stimmberechtigten besitzen das Recht, im bestimmten Turnus jeweils den Landtag sowie die Gemeinderäte und Gemeindevorsteher zu wählen.
Mit dem Initiativ- und dem Referendumsrecht haben sie auch die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge einzubringen sowie Beschlüsse des Landtags und des Gemeinderats einer Abstimmung auf Landes- resp. Gemeindeebene zuzuführen.
Die Abstimmung über Einbürgerungsgesuche um Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren erfolgt schriftlich via Bürgerabstimmung.