Wenn Sie nach Mauren ziehen, in unserer Gemeinde Ihre Wohnadresse ändern oder wegziehen möchten, dann ist für inländische Staatsangehörige die Einwohnerkontrolle Mauren und für ausländische Staatsangehörige teils auch das Ausländer- und Passamt zuständig.
Zuzug
Frist | | binnen 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle |
Meldeform | | persönlich am Schalter via Formular |
Dokumente | | Ausländerausweis oder Zusicherung des Ausländer- und Passamtes (nur für ausländische Staatsangehörige mit Wohnrecht in Liechtenstein) |
Gebühren | | CHF 15.- |
Info | | Sie erhalten nützliche Informationen zur neuen Wohngemeinde. |
Umzug
Als Umzug wird eine Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Mauren betrachtet.